Stapler-Führerschein (Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge)
Unfälle beim Staplerfahren sind Größtenteils auf Fahrfehler zurückzuführen. In einer von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Schulung erlernen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie man einen Gabelstapler sicher bedient und somit Schäden an Mensch und Material minimieren kann.
Allgemeine Voraussetzungen zum Stapler-Führerschein
- Mindestalter 18 Jahre, Ausnahme bei Auszubildenden unter Aufsicht
- Körperliche Eignung
- Geistige Eignung
- Deutsche Sprache in Wort und Schrift
- Aus Sicherheitsgründen wird die Teilnahme mit Sicherheits-Schuhen und ggf. wetterfester Kleidung empfohlen.
Zusätzliche Voraussetzungen zum Neuerwerb mit Vorkenntnissen
- Das Fahren mit und ohne Last vorwärts und rückwärts
- Das Fahren in Kurven und durch Tore mit betriebsüblicher Geschwindigkeit
- Das selbständige Be- und Entladen von Fahrzeugen
- Das Ein- und Ausstapeln von Paletten oder Gitterboxen
- Nur wer diese Anforderungen erfüllt,
kann für den 1-tägigen Kurs zugelassen werden!
Kosten
- 1-Tages-Kurs: 215 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer/in
- 2-Tages-Kurs: 280 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer/in
Termine
Neuerwerb mit Vorkenntnissen (1-Tageskurse):
Samstag, 12.10.2024
(8.30h - 16.30h)Samstag, 19.10.2024
(8.00h - 16.00h)
Neuerwerb ohne Vorkenntnisse (2-Tageskurse):
Freitag, 11.10.2024 und Samstag, 12.10.2024
(15.00h - 17.00h)
und (8.30h - 16.30h)Freitag, 18.10.2024 und Samstag, 19.10.2024
(14.00h - 16.00h)
und (8.00h - 16.00h)
Anmeldung
per Anmeldeformular:
Jährliche Unterweisung für Staplerfahrer
nach DGUV-Vorschrift
Die Berufsgenossenschaft verpflichtet alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei der Arbeit auftretenden Gefahren und über die Möglichkeiten des Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
Dies betrifft insbesondere die Fahrer von Flurförderzeugen, da von deren Fahr- und Arbeitsweise die Sicherheit anderer Mitarbeiter unmittelbar betroffen ist. Die jährliche Unterweisung dient somit auch der Gefahrenvorbeugung, da die Teilnehmer ihre Fahrweise in der Schulung kritisch reflektieren können.
Rechtliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) § 4 "Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 68 (BGV D27) "Flurförderzeuge"
- DGUV Grundsatz 308-001 (BGG 925)
- Arbeitsschutzgesetz § 12
Inhalte der Unterweisung
- Rechtliche Grundlagen
- Betriebsanleitung und Betriebsanweisung für Flurförderzeuge
- Lastschwerpunkt und Standsicherheit des Staplers
- Verkehrsregeln und Verkehrswege
- Betriebliche Vorschriften und Anweisungen
- Unfälle mit Flurförderzeugen
- Unfallanalyse im eigenen Unternehmen
- Hinweise zum sicheren Betrieb
Vorteile für den Betrieb
- Rechtliche und technische Kenntnisse werden aufgefrischt und vertieft
- Staplerfahrer werden für Gefahren und Risiken sensibilisiert
- Vollständige Erfüllung berufsgenossenschaftlicher Vorschriften
Zusatzinfos
Der Betrieb erhält eine schriftliche Dokumentation über die vorschriftsmäßige Durchführung der Unterweisung, die gleichzeitig als Nachweis für die Berufsgenossenschaft gilt.
Jeder Teilnehmer erhält eine separate Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterweisung und zusätzlich einen entsprechenden Vermerk in seinem Staplerschein.
Zielgruppe
Alle Mitarbeiter, die im Betrieb mit Flurförderzeugen arbeiten und im Besitz eines Staplerscheines sind. Achtung: Die jährliche Unterweisung ist keine Ausbildung zum Befähigungsnachweis für Flurförderzeuge!
Voraussetzungen
- Die Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Fahrausweises für Flurförderzeuge sein.
- Deutsche Sprache in Wort und Schrift
Kosten
- Jährliche Unterweisung: 90 € zzgl. MwSt. pro Teilnehmer/in
Termine
Jährliche Unterweisung:
Samstag, 12.10.2024
(8.30h - 12.00h)Samstag, 19.10.2024
(8.00h - 11.30h)
Anmeldung
per Anmeldeformular: